Mit dem EU-AML-Paket löst eine unmittelbar geltende Verordnung die nationalen Geldwäschegesetze weitgehend ab. Ab dem 10. Juli 2027 gilt ein einheitliches Regelwerk, überwacht von einer neuen zentralen Behörde. Wir machen Ihr Haus rechtzeitig bereit.
Bisher prägten Richtlinien, nationale Gesetze und Auslegungsspielräume die Geldwäscheprävention. Künftig gilt ein echtes EU-Single-Rulebook: eine Verordnung mit unmittelbarer Wirkung, die das deutsche Geldwäschegesetz perspektivisch ablöst. Das Ziel ist mehr Konsistenz, mehr Vergleichbarkeit und einheitliche Vorgaben.
Das Paket besteht aus vier Bausteinen:
Verpflichtet bleiben Banken, Finanzinstitute, bestimmte Versicherer, Immobilien- und Vermögensverwaltungsdienste. Der Kreis wird jedoch erweitert, und auch die Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten verschärft sich. Wichtig: Manche Pflichten, etwa Bargeldobergrenzen, gelten branchenübergreifend. Unternehmen sollten daher zuerst prüfen, ob sie überhaupt in den Anwendungsbereich fallen.
Mit der zentralen Aufsicht durch die AMLA ist zudem mit einer schärferen Durchsetzung zu rechnen.
Die operative Herausforderung liegt weniger im Begriff Sorgfaltspflicht als in der Umsetzung: Wer fragt welche Daten ab, wo werden sie gespeichert, wann wird erneut geprüft, und welche Entscheidung folgt aus einem erhöhten Risiko. Wir übersetzen die Anforderungen in arbeitsfähige Prozesse: Risikoanalyse, Governance, Kundenidentifikation und ein nachvollziehbares Reporting. Für regulierte Branchen verbindet sich das eng mit unserer Seite zur Compliance für Versicherer, und mit dem Gesamtbild regulatorischer Pflichten unter EU AI Act.
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