Workforce Compliance

Geldwäsche-Prävention wird EU-weit einheitlich.

Mit dem EU-AML-Paket löst eine unmittelbar geltende Verordnung die nationalen Geldwäschegesetze weitgehend ab. Ab dem 10. Juli 2027 gilt ein einheitliches Regelwerk, überwacht von einer neuen zentralen Behörde. Wir machen Ihr Haus rechtzeitig bereit.

Vom Flickenteppich zum Single Rulebook

Bisher prägten Richtlinien, nationale Gesetze und Auslegungsspielräume die Geldwäscheprävention. Künftig gilt ein echtes EU-Single-Rulebook: eine Verordnung mit unmittelbarer Wirkung, die das deutsche Geldwäschegesetz perspektivisch ablöst. Das Ziel ist mehr Konsistenz, mehr Vergleichbarkeit und einheitliche Vorgaben.

Das Paket besteht aus vier Bausteinen:

  • AML-Verordnung (EU 2024/1624), das Herzstück, mit einheitlichen Sorgfalts- und Meldepflichten. Gilt unmittelbar ab dem 10. Juli 2027.
  • AML-Richtlinie 6 (EU 2024/1640) zur Ausgestaltung der nationalen Behörden, bis 10. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen.
  • AMLA-Verordnung, die die neue EU-Aufsichtsbehörde mit Sitz in Frankfurt schafft, seit dem 1. Juli 2025 operativ.
  • Geldtransfer-Verordnung, die die Rückverfolgbarkeit auf Krypto-Transfers ausweitet.

Wer betroffen ist, und wer es neu wird

Verpflichtet bleiben Banken, Finanzinstitute, bestimmte Versicherer, Immobilien- und Vermögensverwaltungsdienste. Der Kreis wird jedoch erweitert, und auch die Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten verschärft sich. Wichtig: Manche Pflichten, etwa Bargeldobergrenzen, gelten branchenübergreifend. Unternehmen sollten daher zuerst prüfen, ob sie überhaupt in den Anwendungsbereich fallen.

Mit der zentralen Aufsicht durch die AMLA ist zudem mit einer schärferen Durchsetzung zu rechnen.

Was jetzt zu tun ist

Die operative Herausforderung liegt weniger im Begriff Sorgfaltspflicht als in der Umsetzung: Wer fragt welche Daten ab, wo werden sie gespeichert, wann wird erneut geprüft, und welche Entscheidung folgt aus einem erhöhten Risiko. Wir übersetzen die Anforderungen in arbeitsfähige Prozesse: Risikoanalyse, Governance, Kundenidentifikation und ein nachvollziehbares Reporting. Für regulierte Branchen verbindet sich das eng mit unserer Seite zur Compliance für Versicherer, und mit dem Gesamtbild regulatorischer Pflichten unter EU AI Act.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue EU-Geldwäscheverordnung?
Die AML-Verordnung gilt unmittelbar ab dem 10. Juli 2027 in allen Mitgliedstaaten. Einzelne Sektoren haben längere Übergangsfristen. Die neue Aufsichtsbehörde AMLA ist bereits seit dem 1. Juli 2025 tätig.
Sind wir betroffen, wenn wir kein Finanzunternehmen sind?
Möglicherweise. Der Verpflichtetenkreis wird erweitert, und einzelne Pflichten wie Bargeldobergrenzen gelten unabhängig vom Verpflichtetenstatus. Der erste Schritt ist die Prüfung, ob Sie in den Anwendungsbereich fallen.
Was ist der sinnvollste erste Schritt?
Eine Standortbestimmung: Fallen Sie in den Anwendungsbereich, wo stehen Ihre Prozesse heute, und welche Lücken bestehen bei Risikoanalyse, Kundenprüfung und Reporting. Daraus folgt ein konkreter Fahrplan bis 2027.

Sind Sie auf das EU-AML-Paket vorbereitet?

Wir prüfen Ihren Status und Ihre Prozesse und liefern einen konkreten Fahrplan bis 2027. Starten Sie mit einem kostenfreien Erstgespräch.

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