Ab dem 2. August 2026 werden die zentralen Pflichten für Governance, Hochrisiko-KI und Transparenz verbindlich. Wir übersetzen das komplexe Regelwerk in eine arbeitsfähige Entscheidungslogik für Ihr Unternehmen.
Der EU AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird ab dem 2. August 2026 weitgehend anwendbar. Betroffen sind nicht nur Anbieter von KI, sondern vor allem Betreiber, also Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen. Wer ein KI-gestütztes Recruiting-Tool, ein automatisiertes Scoring oder eine KI-basierte Qualitätskontrolle nutzt, hat Pflichten. In Deutschland konkretisiert das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsgesetz die nationale Aufsicht und die Sanktionen.
Die Bußgelder sind erheblich und reichen bis in zweistellige Millionenhöhe oder einen Prozentsatz des Jahresumsatzes. Wichtiger als die Angst vor Strafen ist aber die Frage, wie Sie handlungsfähig bleiben.
Drei Chancen werden oft übersehen: Konforme Systeme erfüllen meist auch die Anforderungen anderer Märkte und werden so zum Qualitätssiegel. Im B2B-Bereich bevorzugen Kunden nachweislich konforme Lösungen. Und die geforderte Dokumentation zwingt zu einer Systematik, die die Qualität insgesamt hebt. Besonders relevant wird der AI Act im Personalbereich, dazu mehr auf unserer Seite zum EU AI Act in HR.
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