Workforce Compliance

Der EU AI Act trifft HR besonders hart.

Kaum ein Bereich ist so stark betroffen wie das Personalwesen. Wer KI im Recruiting oder in der Mitarbeiterbewertung einsetzt, bewegt sich im Hochrisiko-Bereich des AI Act. Wir machen daraus klare, arbeitsfähige Regeln.

Warum HR im Fokus steht

Der AI Act stuft KI-Systeme zur Bewertung von Bewerbenden und Beschäftigten ausdrücklich als hochriskant ein. Dazu zählen Anwendungen, die Lebensläufe analysieren, Kandidaten ranken oder Leistung bewerten. Für genau diese Systeme gelten die strengsten Anforderungen, weil sie unmittelbar über die berufliche Zukunft von Menschen mitentscheiden.

Gleichzeitig greifen DSGVO, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Diese Regelwerke verstärken sich gegenseitig, statt sich abzulösen.

Verbotene und erlaubte Anwendungen

Klar untersagt sind unter anderem automatisierte Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung im Beschäftigungskontext. Erlaubt, aber pflichtig, sind viele unterstützende Systeme, sofern Sie die folgenden Punkte erfüllen:

  • Transparenz gegenüber Bewerbenden und Beschäftigten über den KI-Einsatz und dessen Logik.
  • Menschliche Letztentscheidung, denn eine rein algorithmische Absage ist datenschutz- und arbeitsrechtlich angreifbar.
  • Dokumentation und Nachweise, die zeigen, wie das System wirkt und überwacht wird.
  • Einbindung von Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat frühzeitig im Einführungsprozess.

Was Sie jetzt tun sollten

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme aller KI-gestützten Werkzeuge in Ihren HR-Prozessen. Prüfen Sie deren Einstufung, schließen Sie Lücken bei Transparenz und Dokumentation, und verankern Sie die menschliche Kontrolle verbindlich. Wie das im Recruiting konkret aussieht, zeigen wir auf der Seite zu KI im Recruiting. Den Gesamtrahmen finden Sie unter EU AI Act umsetzen.

Häufige Fragen

Gilt der AI Act auch, wenn wir nur ein gekauftes HR-Tool nutzen?
Ja. Als Betreiber tragen Sie eigene Pflichten, unabhängig davon, wer das Tool entwickelt hat. Dazu gehören Transparenz, menschliche Kontrolle und Dokumentation im eigenen Prozess.
Dürfen wir Bewerbungen vollautomatisch ablehnen lassen?
Nein. Eine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung darf grundsätzlich nicht allein automatisiert getroffen werden. In der Endauswahl ist ein menschliches Urteil erforderlich, auch wegen der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG.
Müssen wir den Betriebsrat einbinden?
In der Regel ja. Die Einführung KI-gestützter Systeme im Personalbereich berührt Mitbestimmungsrechte. Eine frühzeitige Einbindung von Betriebsrat und Datenschutzbeauftragtem ist dringend zu empfehlen.

Wie weit ist Ihr Personalbereich beim AI Act?

Wir prüfen Ihre HR-Prozesse auf KI-Einsatz und Pflichten und liefern einen konkreten Weg. Starten Sie mit einer Compliance-Diagnose.

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