Kaum ein Bereich ist so stark betroffen wie das Personalwesen. Wer KI im Recruiting oder in der Mitarbeiterbewertung einsetzt, bewegt sich im Hochrisiko-Bereich des AI Act. Wir machen daraus klare, arbeitsfähige Regeln.
Der AI Act stuft KI-Systeme zur Bewertung von Bewerbenden und Beschäftigten ausdrücklich als hochriskant ein. Dazu zählen Anwendungen, die Lebensläufe analysieren, Kandidaten ranken oder Leistung bewerten. Für genau diese Systeme gelten die strengsten Anforderungen, weil sie unmittelbar über die berufliche Zukunft von Menschen mitentscheiden.
Gleichzeitig greifen DSGVO, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Diese Regelwerke verstärken sich gegenseitig, statt sich abzulösen.
Klar untersagt sind unter anderem automatisierte Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung im Beschäftigungskontext. Erlaubt, aber pflichtig, sind viele unterstützende Systeme, sofern Sie die folgenden Punkte erfüllen:
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme aller KI-gestützten Werkzeuge in Ihren HR-Prozessen. Prüfen Sie deren Einstufung, schließen Sie Lücken bei Transparenz und Dokumentation, und verankern Sie die menschliche Kontrolle verbindlich. Wie das im Recruiting konkret aussieht, zeigen wir auf der Seite zu KI im Recruiting. Den Gesamtrahmen finden Sie unter EU AI Act umsetzen.
Wir prüfen Ihre HR-Prozesse auf KI-Einsatz und Pflichten und liefern einen konkreten Weg. Starten Sie mit einer Compliance-Diagnose.
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